100% Qualitätsmanagement für 75% Förderung bei 2% Stichprobe

Die ersten KZVen führen bereits ihre 2%ige Strichprobe durch. Zahnarztpraxen müssen per Gesetz ein QM-System in ihre Praxisorganisation einführen. Die Zeit zur Umsetzung dieser Aufgabe ist am 31. Dezember 2010 abgelaufen. Gemäß § 6 der Richtlinie zur Einführung eines QM-Systems, Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, sind die KZVen verpflichtet, die Einführung des QM-Systems in einer 2% Stichprobe zu überprüfen. Alle KZVen melden ihre Ergebnisse zum Jahresende 2011 an die KZBV.

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