100% Qualitätsmanagement für 75% Förderung bei 2% Stichprobe

Die ersten KZVen führen bereits ihre 2%ige Strichprobe durch. Zahnarztpraxen müssen per Gesetz ein QM-System in ihre Praxisorganisation einführen. Die Zeit zur Umsetzung dieser Aufgabe ist am 31. Dezember 2010 abgelaufen. Gemäß § 6 der Richtlinie zur Einführung eines QM-Systems, Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, sind die KZVen verpflichtet, die Einführung des QM-Systems in einer 2% Stichprobe zu überprüfen. Alle KZVen melden ihre Ergebnisse zum Jahresende 2011 an die KZBV.

„Patientenbefragung“ –machen sie ihre Patienten zum Praxisberater

In einem Qualitätsmanagement gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, die Wirksamkeit des eingeführten Systems zu überprüfen. Eine Organisation unterliegt der Weiterentwicklung und somit der kontinuierlichen Veränderung. Ist die Verränderung nun auch für die Patienten einer Praxis wirksam und wie bewerten die Patienten die Veränderungen. Denn letztendlich wollen wir, dass sich die Patienten in unserer Praxis wohlfühlen. Wenn wir Sie nun nicht danach befragen, so werden wir diese wichtigen Fragen nie beantworten können. Bergen nicht die Antworten unserer Patienten eine große Chance für uns? Praxen bedienen sich oft externer Beratungsgesellschaften, die dann diese Weiterentwicklungen versuchen zu bestätigen. Diese Antworten kosten jedoch sehr viel Geld, die der Patienten sind kostenlos.

QM- Einführung: der Staat gibt bis zu 75 Prozent dazu

Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, somit auch Zahnarztpraxen
im deutschen Gesundheitswesen, sollen durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung, insbesondere zur Einführung eines internen QM-Systems, einen Anreiz erhalten, externes Knowhow in Anspruch zu nehmen. Viele Praxen haben bereist von dem unkomplizierten Förderungen profitieren können.

Stichtag am 31. Dezember 2010!

Es ist soweit: die Vierjahresfrist für die Einführung interner QM-Systeme läuft ab. Was passiert danach? Wie viel Zeit haben Sie noch für die Umsetzung? Wie werden ab 2011 die Überprüfungen aussehen? Welche Sanktionen wird es geben? mThemen, mit denen Sie sich spätestens jetzt auseinandersetzen sollten.

Am 31. Dezember 2010 läuft die Übergangsfrist von 4 Jahren ab

Die vielfältigen Entwicklungen und Neuerungen im Gesundheitssystem sind nicht aufzuhalten. Schon Ende des Jahres läuft die gesetzlich festgelegte vierjährige Übergangsfrist für die Einführung von QM- Systemen ab. Was passiert dann? Wie werden ab Januar 2011 die angekündigten Überprüfungen der QM- Systeme in den Zahnarztpraxen durch die zuständigen KZVen aussehen? Prüfen Mitarbeiter der KZV ähnlich wie bei einer Hygienebegehung die Praxis auf Unzulänglichkeiten des QM- Systems? Gibt es Sanktionen für Praxen, die noch kein oder nur teilweise ein QM- System eingeführt haben?

QM-Tipp für Zahnarztpraxen – Handbuch als Versicherung

Als erfahrener Zahnmediziner achten Sie auf Qualität und Sicherheit. Bei Ihrer eigenen Arbeit, der Arbeit Ihrer Angestellten und überall, wo es nur geht. Das Problem: Sie können nicht überall sein. Und wenn mal etwas passiert? Wer haftet, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen einen Fehler machen oder sich ein Unfall ereignet? Wenn Sie nicht entsprechend vorgesorgt haben, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Nur ein vollständiges Qualitätsmanagement-System kann hier vorbeugen. Damit sichern Sie sich und Ihre Praxis haftungstechnisch für jeden erdenklichen Fall ab und schlagen gleichzeitig dem zunehmenden Wust an gesetzlichen Bestimmungen ein Schnippchen. Eine entsprechende Anleitung hilft Ihnen bei der Umsetzung.

QM-Tipp für Zahnarztpraxen – Verantwortungsmatrix

Welche Mitarbeiterin hat eigentlich welche der zahlreichen Aufgaben in Ihrer Praxisorganisation übernommen? Auf diese eigentlich einfache Frage gibt es in den wenigsten Praxen eine klare Antwort. Mit einer einfachen Tabelle, die wir als Verantwortungsmatrix verwenden, kann für Abhilfe gesorgt werden. Mit einem minimalen Zeitaufwand zur Erstellung dieser Matrix haben Praxen für ihr QM-System ein sehr effektives Steuerungsinstrument mit dem sehr viel Zeit und finanzielle Mittel eingespart werden.

QM-Tipp für Zahnarztpraxen – 700 Seiten Handbuchumfang

Ein Qualitätsmanagement wird unter Zuhilfenahme eines Qualitätsmanagement-Handbuches beschrieben. Hier ist zu beobachten, dass es Handbücher mit einem Umfang von nur 100 Seiten gibt und Handbücher die mehr als 700 Seiten aufweisen. Alle diese Handbücher erfüllen die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie, als Praxisleitung, stehen vor der Entscheidung zum Kauf eines QM-Handbuches …

QM-Tipp für Zahnarztpraxen – QM- Ampeltest

Ist Ihre Praxis startbereit für ein Qualitätsmanagement? Mit einem übersichtlichen QM- Navi Ampeltest möchten wir Sie und Ihr Praxisteam motivieren. Anhand von gezielten QM- Fragen rund um Ihre Praxis-Infrastruktur werden wir ermitteln, wieweit Sie bereits mit der Einführung Ihres internen QM- Systems vorangeschritten sind. In nur fünf Minuten haben Sie Gewissheit über Ihren internen Erfüllungsgrad. Am Ende des Test erhalten Sie eine genaue Übersicht darüber, was noch in den nächsten Wochen erledigt werden muss, damit auch Ihre Praxis von einem einrichtungsinternen QM- System profitieren kann.

QM-Tipp für Zahnarztpraxen – Verantwortungsmatrix

Der Aufbau eines internen QM-Systems in die Praxisorganisation steht und fällt mit der richtigen Anleitung bzw. mit dem richtigen QM- Handbuch. Etwa 90 Prozent der anstehenden Aufgaben müssen von den Mitarbeitern der Praxis bewältigt werden.
Kommen die Mitarbeiter nun mit der Anleitung zur Einführung eines QM-Systems zurecht, so liegt der Rest der Arbeit nur noch in der kontinuierlichen Umsetzung. Leider gibt es sehr wenige QM-Handbücher, die eine einfache Handhabung möglich machen. Die Handbücher sind umständlich geschrieben, mit unnötigen und gesetzlich nicht geforderten Anforderungen überfrachtet, und der Einstieg durch ein verständliches Register bzw. Inhaltsverzeichnis wurde nicht genutzt.

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