Vertragsbedingungen für Trainings, Seminare und Workshops
Stand: 18.11.2008
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Qualitäts–Management-Beratung- Christoph Jäger (im nachfolgenden Text QMB genannt) bietet offene Trainings, Seminare und Workshops zur Einrichtung eines Hygiene- und Qualitätsmanagementseminars für Zahnärzte und deren Mitarbeiter an. Oberstes Ziel während der Trainings, Seminare und Workshops ist die Vermittlung der Anforderungen an die Einrichtung eines Hygiene- oder Qualitätsmanagementsystems für Zahnarztpraxen.
Durchgeführt werden die vereinbarten Trainings, Seminare und Workshops, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, von der QMB und deren Mitarbeiter.
§ 2 Trainings, Seminare und Workshopvertrag
Zahnärzte und Mitarbeitern einer Zahnarztpraxis melden sich zur Durchführung eines Trainings, Seminar und Workshops bei der QMB schriftlich an.
Der Auftragsgegenstand, Ort und Zeit, sowie die von dem Seminarteilnehmer zu zahlende Gebühr werden in einem Trainings, Seminare und Workshopvertrag gesondert vereinbart. Dieser Vertrag ist schriftlich zu schließen.
§ 3 Gebühr für ein Training, Seminar und Workshop
Der Gebühr wird im Trainings, Seminare und Workshopvertrag schriftlich vereinbart. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Sonstige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Anmeldung an einem offenen Training, Seminar oder Workshop stellt die QMB dem Teilnehmer eine Rechnung, die spätestens zwei Wochen vor Beginn zu bezahlen ist. Bei kurzfristiger Anmeldung wird eine Teilnahme nur möglich, wenn der Einzahlungsbeleg vorgewiesen oder am Schulungstag bar bzw. mit Scheck bezahlt wird.
§ 5 Verschwiegenheitsverpflichtung
Die QMB versichert, dass alle während eines Trainings, Seminare und Workshops erlangten Informationen nicht an unbeteiligte Außenstehende weitergegeben oder anderweitig verwertet werden dürfen.
§ 6 Stornierung und Schadensersatz
Bis 21. Kalendertage vor Schulungsbeginn ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Erfolgt die Stornierung nach dem 21. Kalendertag, ist der gesamte Seminarpreis in voller Höhe zu entrichten. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die wirksame Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss als Briefpost oder Fax übermittelt werden. (Poststempel bzw. Faxdatum). Telefonische Stornierungen werden nicht anerkannt.
Bei Schulungsausfall (durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) wird in jedem Fall ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr erstattet. Es besteht kein Anspruch auf weitere Kostenerstattung.
§ 7 Haftung von Qualitäts-Management-Beratung-
Die QMB haftet nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von QMB, wenn die Zahnarztpraxis Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von QMB Christoph Jäger in Stadthagen